Professionelle Immobilienbewertung durch einen Gutachter
Das Kurzgutachten als aussagekräftiges Gutachten
Das Kurzgutachten als aussagekräftiges Gutachten
Ein Kurzgutachten zur Bewertung einer Immobilie wird vor allem dann benötigt, wenn verschiedene Eigentümer am Kauf oder Verkauf beteiligt sind. Das ist beispielsweise bei einem gemeinsamen Erbe der Fall, bei einer Schenkung oder einer Scheidung. Es handelt sich dabei um eine Bewertung in Anlehnung an die gesetzliche Verkehrswertermittlung. Dies ist im BauGB (ImmoWertV) im Paragraf 194 geregelt. Dabei geht es um die reinige Berechnung des Immobilienwertes. Das Kurzgutachten umfasst 35 bis 40 DIN A4 Seiten in der Regel.
Dem gegenüber steht das Verkehrsgutachten, auch als Vollgutachten bezeichnet, das wesentlich umfangreicher ist und die Sachverhalte genauer erläutert und beschreibt. Beim Kurzgutachten stellt der Auftraggeber alle benötigten Informationen sowie alle Unterlagen und Formulare zur Verfügung. Sobald diese vorliegen, kann das Kurzgutachten innerhalb von bis zu zehn Tagen erstellt und dann ausgehändigt werden. Dies gibt Käufer oder Verkäufer, aber auch Erben eine höhere Sicherheit über den aktuellen Wert.
Dem gegenüber steht das Verkehrsgutachten, auch als Vollgutachten bezeichnet, das wesentlich umfangreicher ist und die Sachverhalte genauer erläutert und beschreibt. Beim Kurzgutachten stellt der Auftraggeber alle benötigten Informationen sowie alle Unterlagen und Formulare zur Verfügung. Sobald diese vorliegen, kann das Kurzgutachten innerhalb von bis zu zehn Tagen erstellt und dann ausgehändigt werden. Dies gibt Käufer oder Verkäufer, aber auch Erben eine höhere Sicherheit über den aktuellen Wert.
Was kostet ein Kurzgutachten?
Das Kurzgutachten kostet zwischen 600 Euro und 800 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Eine kurzfristige Wertschätzung durch einen geprüften Sachverständigen erspart den Beteiligten viel Zeit und liefert wichtige Fakten. Die Kosten hängen unter anderem auch von der Immobiliengröße ab.
Für wen habe ich bisher Gutachten erstellt?
Ich war tätig für Privatpersonen, Soziale Verbände, Testamentsvollstrecker, Betreuer, Banken, Rechtsanwälte, Steuerberater sowie Vermögensverwalter. Sie waren stets mit meiner Arbeit voll zufrieden.
Zu welchen Anlässen und Objektarten wird das Kurzgutachten erstellt?
Ein Kurzgutachten wird für folgende Anlässe erstellt:
- Scheidung
- Erbfall,
- Finanzierung,
- Entschädigung
- Kauf und Verkauf einer Immobilie
- Scheidung
- Erbfall,
- Finanzierung,
- Entschädigung
- Kauf und Verkauf einer Immobilie
Welche Immobilien können bewertet werden?
Bewertet werden können folgende Immobilien:
- Reihenhäuser
- Doppelhaushälften
- Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser
- Reihenhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Eigentumswohnungen
- Reihenhäuser
- Doppelhaushälften
- Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser
- Reihenhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Eigentumswohnungen
Was ist ihr Haus, ihre Wohnung oder ihr Grundstück wert?
Ein realistischer Preis ist die wichtigste Grundlage für einen Immobilienverkauf. Ziel jedes Verkaufs ist es, einen möglichst hohen Geldwert zu erzielen. Der Besitzer betrachtet seine Immobilie mit anderen Augen als ein neutraler Sachverständiger. Gerade deshalb macht es Sinn, einen Profi mit einem Kurzgutachten zu beauftragen. Die Immobilie ist oft der wertvollste Besitz. Um eine Immobilie gut zu verkaufen, sollte man kein Risiko eingehen.
Fehlerhafte Werteinschätzungen führen zu falschen Erwartungen beim Verkäufer, aber auch zu falschen Erwartungen beim Käufer. Viele Menschen glauben, es sei der richtige Weg, beim Verkauf einer Immobilie mit einem möglichst hohen Preis einzusteigen.
Ein Verkauf ist aber erfolgsversprechender, wenn der Preis von Anfang an realistisch und fair festgelegt wird. Der Sachverständige schätzt den Wert in seinem Kurzgutachten aufgrund der Größe der Immobilie, dem allgemeinen Zustand und der Lage. Durch eine falsche Werteinschätzung können sehr schnell hohe Vermögensschäden entstehen.
Dies lässt sich durch einen ausgebildeten Immobiliensachverständigen vermeiden, der ein neutrales Gutachten erstellt und den Grundbesitz objektiv nach festgelegten Kriterien bewertet. Kaufwillige verlangen immer häufiger ein geprüftes Gutachten, weil sie kein Risiko eingehen werden. Sie haben Angst, eine Immmobilie viel zu teuer zu kaufen. Aber auch für den Verkäufer bietet ein Gutachten eine wichtige Grundlage. Umso wichtiger ist die Ermittlung eines optimalen Marktpreises. Ein ausgebildeter Gutachter oder Sachverständiger bewertet die Immobilie in bis zu zehn Tagen für ein Kurzgutachten. Erst danach setzt er die Höhe des Angebotspreises fest. Mit diesem Wert und einer professionellen Vermarktung lässt sich ein optimaler Verkaufspreis erzielen. Dafür stehe ich als ausgebildeter Sachverständiger ein und Ihnen gerne zur Verfügung.
Fehlerhafte Werteinschätzungen führen zu falschen Erwartungen beim Verkäufer, aber auch zu falschen Erwartungen beim Käufer. Viele Menschen glauben, es sei der richtige Weg, beim Verkauf einer Immobilie mit einem möglichst hohen Preis einzusteigen.
Ein Verkauf ist aber erfolgsversprechender, wenn der Preis von Anfang an realistisch und fair festgelegt wird. Der Sachverständige schätzt den Wert in seinem Kurzgutachten aufgrund der Größe der Immobilie, dem allgemeinen Zustand und der Lage. Durch eine falsche Werteinschätzung können sehr schnell hohe Vermögensschäden entstehen.
Dies lässt sich durch einen ausgebildeten Immobiliensachverständigen vermeiden, der ein neutrales Gutachten erstellt und den Grundbesitz objektiv nach festgelegten Kriterien bewertet. Kaufwillige verlangen immer häufiger ein geprüftes Gutachten, weil sie kein Risiko eingehen werden. Sie haben Angst, eine Immmobilie viel zu teuer zu kaufen. Aber auch für den Verkäufer bietet ein Gutachten eine wichtige Grundlage. Umso wichtiger ist die Ermittlung eines optimalen Marktpreises. Ein ausgebildeter Gutachter oder Sachverständiger bewertet die Immobilie in bis zu zehn Tagen für ein Kurzgutachten. Erst danach setzt er die Höhe des Angebotspreises fest. Mit diesem Wert und einer professionellen Vermarktung lässt sich ein optimaler Verkaufspreis erzielen. Dafür stehe ich als ausgebildeter Sachverständiger ein und Ihnen gerne zur Verfügung.

Das sind die Anlässe für Kurzgutachten
Testament und Erbschaften
Das Thema Erben ist kompliziert, gerade wenn mehrere Erben an einer Immobilie beteiligt sind. Um Streit zu verhindern, werden bei Testamenten oft Immobiliengutachten beigelegt. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn Parteien unterschiedlich bedacht werden, beispielsweise mit Geld und Grundbesitz oder unterschiedlichen Immobilien.
Scheidungen
Auch bei Scheidungen werden Kurzgutachten erstellt, um den Wert der gemeinsamen Immobilien zu berechnen. Das sorgt bei der Scheidung für Klarheit und kann den Scheidungsprozess unter Umständen auch verkürzen.
Kaufentscheidung treffen
Beim Kauf einer Immobilie wollen heutzutage Käufer kein Risiko eingehen, denn die Immobilienpreise steigen. Wer sich für den Kauf eines Hauses hoch verschuldet, will das Risiko besonders minimieren und unliebsame Überraschungen vermeiden. Deshalb lassen sie Immobilien von ausgebildeten Gutachtern bewerten. Mit dem Wertgutachten haben sie etwas in der Hand. Der Wert kann im Kaufvertrag festgehalten werden.
