Wohnflächenberechnung nach WoFlV
Ich kennen die Wohnfläche Ihrer Immobilie!
Wohnflächenberechnung vom Fachmann
So wichtig dieser Punkt auch ist, so ist die Angabe der Wohnfläche in einem Exposé, Miet- oder Kaufvertrag einer der Werte, die am häufigsten falsch angegeben werden. Als Mieter oder Käufer vertraut man in der Regel der Aussage des Verkäufers oder Maklers, denn wer ist schon in der Lage, bei einer Besichtigung selbst die Wohnfläche zu berechnen? Leider kommt es durch falsche oder gar ganz fehlende Wohnflächenberechnung nicht selten zu mangelhaften Mietverträgen oder überhöhten Kaufpreisen.

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Warum eine Wohnflächenberechnung so wichtig ist
Die Wohnfläche ist einer der wichtigsten Faktoren bei der Immobilienvermarktung. Dabei ist es völlig egal, ob Sie eine Immobilie mieten, vermieten, kaufen oder verkaufen möchten. Insbesondere als Mieter oder Käufer einer Immobilie möchte man nicht um seine Wohnfläche „betrogen“ werden. Aber auch für den Vermieter oder Verkäufer einer Immobilie ist es sehr peinlich und kann möglicherweise Konsequenzen haben, wenn später herauskommt, dass eine größere Wohnfläche verkauft oder vermietet wurde.
Wie wird die Wohnfläche berechnet?
Die Ermittlung der Grundfläche hat nach den lichten Maßen zwischen Bauteilen stattzufinden, ausgehend von der Vorderkante der Beleidung der Bauteile. Namentlich miteinzubeziehen sind auch die Grundflächen von Tür- und Fensterrahmen und -bekleidungen, Leisten, fest verbauten Gegenständen und Einbaumöbeln und versetzbaren Raumteilern.
Nicht relevant für die Ermittlung der Wohnfläche sind die Grundflächen von beispielsweise Pfeilern, Schornsteinen und Vermauerungen mit ein er Mindesthöhe von 150 cm und eine Grundfläche > 0,1 m². Ebenfalls außer Betracht sind Treppen und deren Absätze mit über 3 Steigungen sowie Tür-, Fenster- und Wandnischen, die nicht bis zum Boden herunterreichen.
Diese und noch weitere Faktoren sind bei der Wohnflächenberechnung zu beachten. Da dies ein so komplexes Unterfangen ist, empfehlen ich, die Ermittlung der Wohnfläche immer einem dafür ausgebildeten Fachmann zu überlassen.
Nicht relevant für die Ermittlung der Wohnfläche sind die Grundflächen von beispielsweise Pfeilern, Schornsteinen und Vermauerungen mit ein er Mindesthöhe von 150 cm und eine Grundfläche > 0,1 m². Ebenfalls außer Betracht sind Treppen und deren Absätze mit über 3 Steigungen sowie Tür-, Fenster- und Wandnischen, die nicht bis zum Boden herunterreichen.
Diese und noch weitere Faktoren sind bei der Wohnflächenberechnung zu beachten. Da dies ein so komplexes Unterfangen ist, empfehlen ich, die Ermittlung der Wohnfläche immer einem dafür ausgebildeten Fachmann zu überlassen.
Was gehört zur Wohnfläche dazu?
Nach der deutschen Wohnflächenverordnung WoFlV, erlassen im Jahre 2003, wird bei der Wohnflächenberechnung die Grundfläche der Räume berücksichtigt, die ausschließlich zu einer Wohnung bzw. einem Haus gehören. Bei Wohnheimen zählt bei der Wohnflächenberechnung die Grundfläche, die sowohl zur alleinigen als auch zur gemeinschaftlichen Nutzung vorgesehen ist. Auch zusätzliche Räume (z. B. Wintergärten) und Balkone oder Terrassen werden zur Wohnfläche gerechnet, wenn sie ausschließlich zur Immobilie gehören. Ausgeschlossen werden bei der Wohnflächenberechnung Nutzflächen wie Kellerräume, Waschküchen, Dachböden, Heizungskeller, Garagen, etc..

Ich berechne die Wohnfläche zu Ihrer Immobilie
Als zertifizierter Immobiliengutachter kann und darf ich offiziell Wohnflächenberechnungen nach der WoFlV durchführen. Gerne helfe ich Ihnen dabei, die korrekte Wohnfläche Ihrer Immobilie zu vermessen und entsprechend zu dokumentieren. Hierbei werde ich als zertifizierter Gutachter Ihre Immobilie vor Ort besichtigen und die Wohnfläche ermitteln. Je nach Auftrag umfasst die schriftliche Dokumentation dann auch neu gezeichnete Grundrisse.
Selbstverständlich bin ich Ihnen auch behilflich, wenn Sie als Käufer oder Mieter einer Immobilie, den Wert der vertraglich angegebenen Wohnfläche überprüfen möchten.
Selbstverständlich bin ich Ihnen auch behilflich, wenn Sie als Käufer oder Mieter einer Immobilie, den Wert der vertraglich angegebenen Wohnfläche überprüfen möchten.
Festpreise, Planungssicherheit & Co: Ihre Vorteile auf einen Blick
Als Immobiliengutachter biete ich Ihnen eine Festpreis-Garantie und eine planbare und transparente Abwicklung meiner Dienstleistungen. Dass ich von Beginn an Wert auf Qualität, transparente Arbeit und hohen Kundenservice legen, ist für Sie aus verschiedenen Gründen vorteilhaft:
Absolute Planungssicherheit für Sie in Sachen Kosten
Genaue Kenntnis über meine Leistungen
Erst nach erhalt der Wohnflächenberechnung ist das Honorar zahlbar
Meine Leistungen für Sie zum FAIREN Festpreis
Sie erhalten mein gesamtes Leistungsangebot als Immobilienfachmann zu einem Festpreis. Das beginnt beim ersten Gespräch, geht über die Expertise , bis schließlich zum fertigen Endprodukt. Als unabhängiger Gutachter habe ich dabei stets Ihre individuellen Vorstellungen und Ziele im Blick.
Sie erhalten mein gesamtes Leistungsangebot als Immobilienfachmann zu einem Festpreis. Das beginnt beim ersten Gespräch, geht über die Expertise , bis schließlich zum fertigen Endprodukt. Als unabhängiger Gutachter habe ich dabei stets Ihre individuellen Vorstellungen und Ziele im Blick.
