Was wird als Wohnfläche berechnet?
So berechnen Sie die tatsächliche Größe Ihrer Wohnfläche
Die Berechnung der Wohnfläche ist ein zentraler Aspekt bei Immobilienvermietungen und -verkäufen. Doch was zählt genau zur Wohnfläche und wie berechnet man diese korrekt? In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die wichtigsten Aspekte und Regeln bei der Berechnung der Wohnfläche. Von der Berücksichtigung verschiedener Raumtypen über die spezifischen Anforderungen für Dachschrägen bis hin zu praktischen Tipps für die genaue Messung - wir leiten Sie durch den Prozess, damit Sie die wahre Größe Ihrer Wohnfläche bestimmen können.
Die Wohnflächenverordnung: Was zählt alles zur Wohnfläche
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist die rechtliche Grundlage in Deutschland, die festlegt, welche Räume und Flächen zu einer Wohnfläche zählen. Sie bestimmt, dass grundsätzlich alle Räume, die in einer Wohnung oder in einem Haus zum Wohnen oder Schlafen genutzt werden, zur Wohnfläche gerechnet werden. Dazu gehören neben den klassischen Wohn- und Schlafräumen auch die Küche, das Badezimmer und das Gäste-WC.
Aber nicht alle Flächen einer Immobilie zählen voll zur Wohnfläche: Balkone, Loggien, Dachterrassen und Wintergärten beispielsweise zählen nur zur Hälfte oder mit einem anderen festgelegten Faktor. Keller, Garagen und andere Nebenräume sind in der Regel nicht in der Wohnfläche enthalten. Bei der Berechnung der Wohnfläche in Dachgeschossen und unter Dachschrägen gelten zudem spezielle Regelungen. Daher ist es wichtig, die Vorgaben der Wohnflächenverordnung genau zu kennen, um eine korrekte Berechnung der Wohnfläche zu gewährleisten.
Aber nicht alle Flächen einer Immobilie zählen voll zur Wohnfläche: Balkone, Loggien, Dachterrassen und Wintergärten beispielsweise zählen nur zur Hälfte oder mit einem anderen festgelegten Faktor. Keller, Garagen und andere Nebenräume sind in der Regel nicht in der Wohnfläche enthalten. Bei der Berechnung der Wohnfläche in Dachgeschossen und unter Dachschrägen gelten zudem spezielle Regelungen. Daher ist es wichtig, die Vorgaben der Wohnflächenverordnung genau zu kennen, um eine korrekte Berechnung der Wohnfläche zu gewährleisten.
Verschiedene Raumtypen und Ihre Bedeutung für die Wohnfläche
Die Berechnung der Wohnfläche in Düren hängt eng mit den verschiedenen Raumtypen zusammen, die in einer Immobilie vorhanden sind. Einige Raumtypen zählen voll zur Wohnfläche, während andere nur teilweise oder gar nicht berücksichtigt werden. Die klassischen Wohn- und Schlafräume, einschließlich der Küche und der Badezimmer, zählen voll zur Wohnfläche.
Auch Flure und Eingangsbereiche innerhalb der Wohnung werden voll eingerechnet. Raumtypen wie Balkone, Terrassen, Loggien oder Wintergärten werden gemäß der Wohnflächenverordnung nur anteilig zur Wohnfläche gerechnet, da diese Bereiche oft nicht das ganze Jahr über nutzbar sind. Hier wird in der Regel ein bestimmter Prozentsatz der Fläche zur Wohnfläche hinzugerechnet.
Raumtypen wie Keller, Dachböden, Garagen und ähnliche Nebenräume zählen hingegen nicht zur Wohnfläche, da diese in der Regel nicht zum Wohnen oder Schlafen genutzt werden. Ein klares Verständnis dieser Unterschiede und ihrer Auswirkungen auf die Wohnflächenberechnung ist daher von zentraler Bedeutung für Immobilienbesitzer und -interessenten.
Auch Flure und Eingangsbereiche innerhalb der Wohnung werden voll eingerechnet. Raumtypen wie Balkone, Terrassen, Loggien oder Wintergärten werden gemäß der Wohnflächenverordnung nur anteilig zur Wohnfläche gerechnet, da diese Bereiche oft nicht das ganze Jahr über nutzbar sind. Hier wird in der Regel ein bestimmter Prozentsatz der Fläche zur Wohnfläche hinzugerechnet.
Raumtypen wie Keller, Dachböden, Garagen und ähnliche Nebenräume zählen hingegen nicht zur Wohnfläche, da diese in der Regel nicht zum Wohnen oder Schlafen genutzt werden. Ein klares Verständnis dieser Unterschiede und ihrer Auswirkungen auf die Wohnflächenberechnung ist daher von zentraler Bedeutung für Immobilienbesitzer und -interessenten.
Wie man die Wohnfläche von Zimmern, Küchen und Badezimmern berechnet
Die Berechnung der Wohnfläche von Zimmern, Küchen und Badezimmern folgt grundlegenden Prinzipien. Zunächst müssen Sie die Länge und Breite des jeweiligen Raumes messen. Dies erfolgt am besten unter Einbeziehung aller fest eingebauten Elemente, wie Einbauschränken oder der Küchenzeile. Die gemessene Länge und Breite werden dann multipliziert, um die Fläche des Raumes in Quadratmetern zu ermitteln. Bei unregelmäßig geformten Räumen kann es sinnvoll sein, den Raum in kleinere, regelmäßig geformte Abschnitte zu unterteilen und diese einzeln zu berechnen.
Die Einzelflächen werden dann zusammengezählt, um die gesamte Wohnfläche des Raumes zu ermitteln. Bei der Berechnung von Badezimmern und Küchen ist es wichtig zu beachten, dass auch diese Räume voll zur Wohnfläche gezählt werden, selbst wenn sie kleiner als übliche Wohn- oder Schlafräume sind. Mit diesen Methoden können Sie eine genaue Bestimmung der Wohnfläche Ihrer Immobilie sicherstellen.
Die Einzelflächen werden dann zusammengezählt, um die gesamte Wohnfläche des Raumes zu ermitteln. Bei der Berechnung von Badezimmern und Küchen ist es wichtig zu beachten, dass auch diese Räume voll zur Wohnfläche gezählt werden, selbst wenn sie kleiner als übliche Wohn- oder Schlafräume sind. Mit diesen Methoden können Sie eine genaue Bestimmung der Wohnfläche Ihrer Immobilie sicherstellen.
Nebenflächen und Außenflächen: Was zählt dazu und was nicht?
Neben- und Außenflächen spielen eine wichtige Rolle bei der Berechnung der Gesamtfläche einer Immobilie, auch wenn sie nicht vollständig zur Wohnfläche zählen. Bei Nebenflächen handelt es sich um Räume wie Keller, Dachböden, Abstellkammern oder Heizungsräume. Diese zählen in der Regel nicht zur Wohnfläche, da sie nicht primär zum Wohnen oder Schlafen genutzt werden. Allerdings können sie bei der Berechnung der Nutzfläche einer Immobilie eine Rolle spielen.
Außenflächen wie Balkone, Terrassen und Wintergärten werden nicht vollständig zur Wohnfläche gerechnet, da sie in der Regel nicht das ganze Jahr über nutzbar sind. Nach der Wohnflächenverordnung zählen sie in der Regel nur zu 25% oder 50% zur Wohnfläche. Allerdings können sie den Wert einer Immobilie erhöhen und sollten daher bei Verkaufs- oder Mietverhandlungen berücksichtigt werden. Wichtig ist, die spezifischen Regelungen und Prozentsätze zur Berechnung dieser Flächen zu kennen und korrekt anzuwenden.
Außenflächen wie Balkone, Terrassen und Wintergärten werden nicht vollständig zur Wohnfläche gerechnet, da sie in der Regel nicht das ganze Jahr über nutzbar sind. Nach der Wohnflächenverordnung zählen sie in der Regel nur zu 25% oder 50% zur Wohnfläche. Allerdings können sie den Wert einer Immobilie erhöhen und sollten daher bei Verkaufs- oder Mietverhandlungen berücksichtigt werden. Wichtig ist, die spezifischen Regelungen und Prozentsätze zur Berechnung dieser Flächen zu kennen und korrekt anzuwenden.

Die Rolle von Balkonen, Terrassen und Kellerräumen bei der Wohnflächenberechnung
Balkone, Terrassen und Kellerräume spielen eine besondere Rolle bei der Berechnung der Wohnfläche. Gemäß der deutschen Wohnflächenverordnung fließen Balkone und Terrassen nur anteilig in die Berechnung der Wohnfläche ein. Der Grund dafür ist, dass sie in der Regel nur zu bestimmten Jahreszeiten voll nutzbar sind. Balkone und Terrassen werden daher in der Regel zu 50 Prozent angerechnet, bei ungünstiger Lage oder schlechter Nutzbarkeit sogar nur zu 25 Prozent.
Kellerräume hingegen zählen grundsätzlich nicht zur Wohnfläche, da sie in der Regel nicht zum Wohnen oder Schlafen genutzt werden. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn sie ausgebaut und beheizbar sind und den Anforderungen an Wohnräume entsprechen. Dann können sie zur Wohnfläche gezählt werden. Das Verständnis dieser Regelungen ist entscheidend, um die korrekte Wohnfläche einer Immobilie zu berechnen und rechtlichen Problemen vorzubeugen.
Zertifizierte Wohnflächenberechnung benötigt?Kellerräume hingegen zählen grundsätzlich nicht zur Wohnfläche, da sie in der Regel nicht zum Wohnen oder Schlafen genutzt werden. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn sie ausgebaut und beheizbar sind und den Anforderungen an Wohnräume entsprechen. Dann können sie zur Wohnfläche gezählt werden. Das Verständnis dieser Regelungen ist entscheidend, um die korrekte Wohnfläche einer Immobilie zu berechnen und rechtlichen Problemen vorzubeugen.
Häufige Fehler bei der Wohnflächenberechnung vermeiden
Die korrekte Berechnung der Wohnfläche ist entscheidend, da sie sowohl den Wert als auch den Preis einer Immobilie beeinflusst. Doch es ist leicht, Fehler zu machen, die teure Konsequenzen haben können. Ein häufiger Fehler ist die Fehleinschätzung von Neben- und Außenflächen. Wie bereits erwähnt, zählen Räume wie Keller oder Dachböden in der Regel nicht zur Wohnfläche, es sei denn, sie erfüllen bestimmte Anforderungen. Balkone und Terrassen werden oft falsch berechnet, da sie in der Regel nur anteilig zur Wohnfläche gezählt werden.
Ein weiterer häufiger Fehler ist das Ignorieren von Dachschrägen, was die Wohnfläche erheblich beeinflussen kann. Um Fehler zu vermeiden, ist es wichtig, sich mit den Vorschriften und Richtlinien vertraut zu machen und bei Unklarheiten einen Immobilienexperten zu Rate zu ziehen.
Ein weiterer häufiger Fehler ist das Ignorieren von Dachschrägen, was die Wohnfläche erheblich beeinflussen kann. Um Fehler zu vermeiden, ist es wichtig, sich mit den Vorschriften und Richtlinien vertraut zu machen und bei Unklarheiten einen Immobilienexperten zu Rate zu ziehen.

Immer für Sie da!
Dennis Gaspar
Makler und Immobiliengutachter
E-Mail: mail@gaspar-immobilienberatung.de
Telefon: 02422 / 9589568
Mobil: 0159 / 04614648
„Weil es Ihre Immobilie WERT ist“
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Damit biete ich meinen Kunden einen absoluten MEHRWERT in der Beratung rund um das Thema Immobilien.
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