Wohnflächenberechnung für Ihr Haus
Die Wohnfläche Ihrer Immobilie berechnen - So funktioniert es
Die Berechnung der Wohnfläche einer Immobilie ist ein entscheidender Aspekt, wenn es um den Kauf, Verkauf oder die Vermietung geht. Eine korrekte Berechnung kann den Wert einer Immobilie erheblich beeinflussen und eventuelle Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Doch wie berechnet man die Wohnfläche genau und was zählt dazu?
In diesem Artikel erläutern wir detailliert, wie Sie die Wohnfläche Ihrer Immobilie korrekt berechnen, welche Räume und Flächen dabei berücksichtigt werden müssen und welche Fehler zu vermeiden sind. So sind Sie bestens vorbereitet, wenn es darum geht, zum Beispiel den genauen Wert Ihrer Immobilie in Düren zu ermitteln.
In diesem Artikel erläutern wir detailliert, wie Sie die Wohnfläche Ihrer Immobilie korrekt berechnen, welche Räume und Flächen dabei berücksichtigt werden müssen und welche Fehler zu vermeiden sind. So sind Sie bestens vorbereitet, wenn es darum geht, zum Beispiel den genauen Wert Ihrer Immobilie in Düren zu ermitteln.
Die Bedeutung der Wohnflächenverordnung (WoFlV)
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) spielt eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der Wohnfläche einer Immobilie. Sie dient als rechtliche Grundlage und stellt sicher, dass Wohnflächen deutschlandweit einheitlich und transparent berechnet werden. In der WoFlV sind genaue Regeln darüber festgelegt, welche Räumlichkeiten in die Wohnflächenberechnung einfließen und welche nicht.
Neben regulären Wohn- und Schlafräumen können auch bestimmte Nebenflächen wie Balkone, Terrassen oder Wintergärten unter gewissen Umständen berücksichtigt werden. Andererseits werden Räume wie Keller, Dachböden, Garagen oder Heizungsräume in der Regel nicht zur Wohnfläche gezählt. Die genaue Kenntnis und Anwendung der WoFlV ist nicht nur für Immobilienbesitzer, sondern auch für Mieter, Käufer und Makler von großer Bedeutung, da sie letztendlich den Wert einer Immobilie und damit auch den Kauf- oder Mietpreis maßgeblich beeinflussen.
Neben regulären Wohn- und Schlafräumen können auch bestimmte Nebenflächen wie Balkone, Terrassen oder Wintergärten unter gewissen Umständen berücksichtigt werden. Andererseits werden Räume wie Keller, Dachböden, Garagen oder Heizungsräume in der Regel nicht zur Wohnfläche gezählt. Die genaue Kenntnis und Anwendung der WoFlV ist nicht nur für Immobilienbesitzer, sondern auch für Mieter, Käufer und Makler von großer Bedeutung, da sie letztendlich den Wert einer Immobilie und damit auch den Kauf- oder Mietpreis maßgeblich beeinflussen.
Welche Räume zählen zur Wohnfläche und welche nicht?
Es ist von Bedeutung, bei der Berechnung der Wohnfläche einer Immobilie gemäß der Wohnflächenverordnung (WoFlV) zu beachten, welche Räume und Flächen in die Berechnung einbezogen und welche ausgeschlossen sind. In der Regel werden alle Räume, die für den Wohnzweck genutzt werden, als Wohnfläche betrachtet. Zu dieser Kategorie gehören Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küchen, Badezimmer und Flure, sofern sie sich innerhalb der Wohnung befinden. Auch Balkone, Terrassen und Wintergärten können in Betracht gezogen werden, jedoch häufig nur teilweise.
Ausgenommen von der Wohnfläche sind in der Regel Räume, die nicht unmittelbar zum Wohnen genutzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Keller, Speicher, Waschküchen, Heizungsräume und Garagen. Auch Flure, die zu mehreren Wohnungen führen, zählen nicht zur Wohnfläche. Bei besonderen baulichen Gegebenheiten, wie beispielsweise Dachschrägen, sind spezielle Regelungen zu beachten, die die Berechnung der Wohnfläche beeinflussen können. Ein genaues Verständnis dieser Unterscheidungen ist entscheidend, um eine genaue und rechtlich korrekte Wohnflächenberechnung vorzunehmen
Ausgenommen von der Wohnfläche sind in der Regel Räume, die nicht unmittelbar zum Wohnen genutzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Keller, Speicher, Waschküchen, Heizungsräume und Garagen. Auch Flure, die zu mehreren Wohnungen führen, zählen nicht zur Wohnfläche. Bei besonderen baulichen Gegebenheiten, wie beispielsweise Dachschrägen, sind spezielle Regelungen zu beachten, die die Berechnung der Wohnfläche beeinflussen können. Ein genaues Verständnis dieser Unterscheidungen ist entscheidend, um eine genaue und rechtlich korrekte Wohnflächenberechnung vorzunehmen
So messen Sie die Wohnfläche korrekt
Die korrekte Messung der Wohnfläche Ihrer Immobilie ist ein essentieller Schritt bei der Immobilienbewertung. Die Wohnfläche bestimmt maßgeblich den Wert der Immobilie und kann somit den Kauf- oder Mietpreis beeinflussen. Doch wie geht man bei der Messung richtig vor?
Beginnen Sie mit dem Grundriss der Immobilie. Bei Neubauten oder umfassenden Renovierungen liegt dieser oft schon vor. Achten Sie darauf, dass der Grundriss maßstabsgerecht ist. Nun messen Sie die Länge und Breite jedes Raumes, der zur Wohnfläche zählt. Multiplizieren Sie diese Werte miteinander, um die Fläche des jeweiligen Raumes zu berechnen. Addieren Sie die Flächen aller Räume, um die gesamte Wohnfläche zu ermitteln.
Bei Räumen mit Dachschrägen, Balkonen oder Terrassen ist die Messung etwas komplizierter. Hier werden oft nur bestimmte Bereiche oder ein bestimmter Prozentsatz zur Wohnfläche hinzugezählt. Dachschrägenräume zählen beispielsweise nur dann voll zur Wohnfläche, wenn sie eine Höhe von mindestens zwei Metern aufweisen. Bei geringerer Höhe wird nur ein Teil der Fläche angerechnet. Balkone und Terrassen werden oft nur zu einem Viertel oder zur Hälfte zur Wohnfläche gezählt.
Vergessen Sie nicht, dass die Wohnflächenverordnung (WoFlV) die genauen Regeln für die Berechnung vorgibt. Ein genaues Verständnis dieser Regeln ist essentiell, um eine korrekte und rechtssichere Wohnflächenberechnung vorzunehmen.
Beginnen Sie mit dem Grundriss der Immobilie. Bei Neubauten oder umfassenden Renovierungen liegt dieser oft schon vor. Achten Sie darauf, dass der Grundriss maßstabsgerecht ist. Nun messen Sie die Länge und Breite jedes Raumes, der zur Wohnfläche zählt. Multiplizieren Sie diese Werte miteinander, um die Fläche des jeweiligen Raumes zu berechnen. Addieren Sie die Flächen aller Räume, um die gesamte Wohnfläche zu ermitteln.
Bei Räumen mit Dachschrägen, Balkonen oder Terrassen ist die Messung etwas komplizierter. Hier werden oft nur bestimmte Bereiche oder ein bestimmter Prozentsatz zur Wohnfläche hinzugezählt. Dachschrägenräume zählen beispielsweise nur dann voll zur Wohnfläche, wenn sie eine Höhe von mindestens zwei Metern aufweisen. Bei geringerer Höhe wird nur ein Teil der Fläche angerechnet. Balkone und Terrassen werden oft nur zu einem Viertel oder zur Hälfte zur Wohnfläche gezählt.
Vergessen Sie nicht, dass die Wohnflächenverordnung (WoFlV) die genauen Regeln für die Berechnung vorgibt. Ein genaues Verständnis dieser Regeln ist essentiell, um eine korrekte und rechtssichere Wohnflächenberechnung vorzunehmen.

Abzüge und Zuschläge: Bereiche, die speziell zu beachten sind
Bei der Berechnung der Wohnfläche einer Immobilie nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) gibt es einige spezielle Bereiche, die besondere Aufmerksamkeit erfordern. Diese Bereiche können Zuschläge oder Abzüge bei der Wohnfläche verursachen und somit den Gesamtwert Ihrer Immobilie beeinflussen.
Beginnen wir mit den Zuschlägen. Einige Bereiche, die nicht direkt zum Wohnraum gehören, können dennoch anteilig zur Wohnfläche hinzugerechnet werden. Balkone, Terrassen und Wintergärten zählen dazu. Sie werden jedoch in der Regel nur zu einem Teil berücksichtigt. Bei Balkonen und Terrassen ist es üblich, 25% oder 50% der Fläche zur Wohnfläche hinzuzurechnen, abhängig von ihrer Nutzbarkeit und Qualität. Wintergärten können sogar vollständig zur Wohnfläche gezählt werden, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen, zum Beispiel, wenn sie Heizung und Verglasung haben.
Abzüge bei der Wohnfläche können durch Räume mit Dachschrägen oder geringer Raumhöhe verursacht werden. Räume mit Dachschrägen, deren Höhe unter 1 Meter liegt, werden gar nicht zur Wohnfläche gezählt. Liegt die Höhe zwischen 1 und 2 Metern, zählt die Fläche nur zur Hälfte. Erst ab einer Höhe von 2 Metern wird die gesamte Fläche zur Wohnfläche gezählt. Räume mit einer Höhe von weniger als 2 Metern zählen ebenfalls nur zur Hälfte zur Wohnfläche.
Die korrekte Berücksichtigung dieser Zuschläge und Abzüge ist entscheidend für eine genaue Berechnung der Wohnfläche und damit für eine realistische Bewertung Ihrer Immobilie
Beginnen wir mit den Zuschlägen. Einige Bereiche, die nicht direkt zum Wohnraum gehören, können dennoch anteilig zur Wohnfläche hinzugerechnet werden. Balkone, Terrassen und Wintergärten zählen dazu. Sie werden jedoch in der Regel nur zu einem Teil berücksichtigt. Bei Balkonen und Terrassen ist es üblich, 25% oder 50% der Fläche zur Wohnfläche hinzuzurechnen, abhängig von ihrer Nutzbarkeit und Qualität. Wintergärten können sogar vollständig zur Wohnfläche gezählt werden, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen, zum Beispiel, wenn sie Heizung und Verglasung haben.
Abzüge bei der Wohnfläche können durch Räume mit Dachschrägen oder geringer Raumhöhe verursacht werden. Räume mit Dachschrägen, deren Höhe unter 1 Meter liegt, werden gar nicht zur Wohnfläche gezählt. Liegt die Höhe zwischen 1 und 2 Metern, zählt die Fläche nur zur Hälfte. Erst ab einer Höhe von 2 Metern wird die gesamte Fläche zur Wohnfläche gezählt. Räume mit einer Höhe von weniger als 2 Metern zählen ebenfalls nur zur Hälfte zur Wohnfläche.
Die korrekte Berücksichtigung dieser Zuschläge und Abzüge ist entscheidend für eine genaue Berechnung der Wohnfläche und damit für eine realistische Bewertung Ihrer Immobilie
Häufige Fehler bei der Berechnung der Wohnfläche und Wie Sie diese vermeiden
Die Berechnung der Wohnfläche einer Immobilie kann komplex sein und es ist nicht unüblich, dass dabei Fehler gemacht werden. Eine der häufigsten Ungenauigkeiten ist die falsche Einbeziehung von Räumen, die laut Wohnflächenverordnung (WoFlV) nicht zur Wohnfläche zählen. Dazu gehören zum Beispiel Kellerräume, Dachböden, Heizungsräume oder Garagen. Ebenso ist es ein häufiger Fehler, Balkone, Terrassen oder Wintergärten vollständig zur Wohnfläche zu zählen, obwohl diese laut WoFlV nur anteilig berücksichtigt werden dürfen.
Um diese Fehler zu vermeiden, ist es ratsam, sich mit den Details der WoFlV vertraut zu machen und bei Unklarheiten professionelle Unterstützung zu suchen. Eine genaue und sorgfältige Messung aller Räume sowie eine korrekte Berechnung unter Beachtung aller Zuschläge und Abzüge ist entscheidend. Denken Sie daran, dass eine korrekte Wohnflächenberechnung nicht nur den Wert Ihrer Immobilie beeinflusst, sondern auch rechtliche Konsequenzen haben kann.
Um diese Fehler zu vermeiden, ist es ratsam, sich mit den Details der WoFlV vertraut zu machen und bei Unklarheiten professionelle Unterstützung zu suchen. Eine genaue und sorgfältige Messung aller Räume sowie eine korrekte Berechnung unter Beachtung aller Zuschläge und Abzüge ist entscheidend. Denken Sie daran, dass eine korrekte Wohnflächenberechnung nicht nur den Wert Ihrer Immobilie beeinflusst, sondern auch rechtliche Konsequenzen haben kann.

Immer für Sie da!
Dennis Gaspar
Makler und Immobiliengutachter
E-Mail: mail@gaspar-immobilienberatung.de
Telefon: 02422 / 9589568
Mobil: 0159 / 04614648
„Weil es Ihre Immobilie WERT ist“
Makler und Immobiliengutachter
E-Mail: mail@gaspar-immobilienberatung.de
Telefon: 02422 / 9589568
Mobil: 0159 / 04614648
„Weil es Ihre Immobilie WERT ist“

Qualifiziert und Zertifiziert
GASPAR Immobilienberatung ist in verschiedenen Schwerpunkten wie Immobilienbewertung, Barrierefrei sowie Schadenbegutachtung zertifiziert worden.
Damit biete ich meinen Kunden einen absoluten MEHRWERT in der Beratung rund um das Thema Immobilien.
Damit biete ich meinen Kunden einen absoluten MEHRWERT in der Beratung rund um das Thema Immobilien.
Immobilienbüro im Kreis Düren gesucht: Sie suchen einen Fachmann für eine professionelle Wohnflächenberechnung Ihres Hauses?
Setzen Sie auf die erfolgreichen Vermarktung von Immobilien. Immobilienmakler zu sein, heißt für mich, Ihre Immobilie zu einem guten Preis zu verkaufen. Erfahren Sie mehr über meine Dienstleistungen als Experte für Immobilien in Düren. Kontaktieren Sie mich unverbindlich. Ich setze mich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung und beraten Sie individuell.
News
Als Immobilienmakler auf Geschäftsreisen: Erfolgreich arbeiten und Netzwerken weltweit – Tipps für Ihren Erfolg
16.05.2025 - Als Immobilienmakler ist es oft notwendig, auch auf Geschäftsreisen tätig zu sein, um neue Märkte zu erschließ... weiter
Verbesserte Workflow-Lösungen für Immobilienmakler
18.04.2025 - In der Immobilienbranche sind Effizienz und Effektivität entscheidend für den Erfolg. In einem Markt, in dem j... weiter
Ein neues Kapitel im Leben – von der Mietwohnung ins Eigenheim
01.04.2025 - Der Kauf einer eigenen Immobilie ist ein großer Schritt, der mit einigen Veränderungen einhergeht. Manches wir... weiter
Immobilien auf Mallorca: Der Traum vom Eigenheim auf der Sonneninsel
22.03.2025 - Mallorca zählt zu den begehrtesten Immobilienstandorten in Europa und bietet Käufern eine Vielzahl an Möglichk... weiter
Wem gehört Ihr Schlüssel? Was Mieter und Eigentümer unbedingt wissen sollten
21.03.2025 - Der Schlüssel für die heimischen vier Wände ist mehr als ein kleines Stück Metall: Er steht für Sicherheit, Pr... weiter
Kosten für Betreutes Wohnen – Ein Überblick
17.02.2025 - Wussten Sie, dass Betreutes Wohnen in der Regel etwa zehn Prozent mehr kostet als reguläre Wohnungen im Umfeld... weiter
Meine neuesten Objekte
-
Dieses Zweifamilienhaus in Swisttal bietet Platz für die ganze Familie
-
Grundstück in super Lage von Obermaubach
-
Wohnen im Energieeffizienten Einfamilienhaus im Klima Park Düren
-
Lieber KAUFEN anstatt MIETEN in Düren
-
In Lendersdorf lässt es sich im mittleren Alter gut Leben
-
Einfamilienhaus in ruhiger Lage von Winden
-
Freistehendes Einfamilienhaus in Heimbach mit tollem Blick
-
Baugründstück in TOP Lage von Langerwehe - Schlich









