Immobilienbewertung beim Verkauf: Verfahren, Standards und der Einfluss der Marktkenntnis
Drei gesetzlich anerkannte Bewertungsverfahren
Das Vergleichswertverfahren stützt sich auf tatsächlich erzielte Kaufpreise ähnlicher Objekte. Es gilt als marktnah, wenn nach § 25 ImmoWertV genügend Vergleichsobjekte vorliegen, und wird vor allem bei Eigentumswohnungen und Baugrundstücken angewendet. Das Ertragswertverfahren findet bei vermieteten Immobilien Anwendung, etwa bei Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeobjekten. Es bewertet über die nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen abzüglich der Bewirtschaftungskosten, kapitalisiert dieses Ergebnis mit dem sogenannten Liegenschaftszinssatz. Bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern, für die kaum Vergleichsobjekte vorliegen, wird in der Regel das Sachwertverfahren angewendet. Das ermittelt, was annähernd der Bau eines vergleichbaren Hauses heute kosten würde, addiert den Bodenwert hinzu und zieht die altersbedingte Wertminderung ab.
In der Praxis kombinieren Gutachter häufig mehrere Verfahren, um das Ergebnis zu plausibilisieren. Ein Sachwert lässt sich z. B. durch regionale Vergleichsdaten absichern, wo Datenlage dies erlaubt, ein Ertragswert wird gelegentlich zusätzlich mit lokalen Marktwerten abgeglichen.
Warum regionale Marktkenntnis die Wertermittlung beeinflusst
Qualifikationen und Zertifikate von Gutachtern
Zertifizierte Sachverständige sind zur ständigen Fortbildung verpflichtet. Die Zertifizierungsstelle überwacht die Qualität der Gutachten ständig, indem sie z. B. Stichproben der eingereichten Arbeiten verlangt. Seit einer Gesetzesänderung von 2021 erkennt auch die Finanzverwaltung Gutachten nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Personen ausdrücklich als Nachweis für einen niedrigeren gemeinen Wert nach § 198 Bewertungsgesetz an. Daneben gibt es die von den Industrie- und Handelskammern öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, deren Anforderungen von Kammer zu Kammer unterschiedlich sind und die nicht zwingend nach ISO 17024 standardisiert sind.
Worauf Eigentümer bei der Wahl achten sollten
Für die erste Einschätzung genügt oft eine Kurzbewertung durch einen ortsansässigen Makler, der ohne großen Aufwand in der Lage ist, einen realistischen Preisrahmen zu liefern. Für rechtssichere Zwecke, etwa bei Erbschaft, Scheidung oder in gerichtlichen Streitfällen wird aber ein zertifiziertes Verkehrswertgutachten gebraucht, das auch vor Gericht und Finanzamt Bestand hat. Davon sollte der Eigentümer die eine oder andere Möglichkeit kennen und je nach Anlass die passende wählen, bevor er sich auf einen Verkaufspreis festlegt.
Wer den Verkauf konkret plant, sollte sich jedenfalls vorher mindestens zwei unabhängige Einschätzungen einholen und die zugrunde liegende Datenbasis offen erfragen, etwa die aktuellen Bodenrichtwerte und vergleichbare Verkaufsfälle aus der Umgebung. Ein Vergleich mehrerer Angebote, ein offenes Gespräch über Methode und Datengrundlage und das Augenmerk auf regionale Marktkenntnis schützen den Eigentümer am besten vor einer Fehleinschätzung und damit vor Nachteilen beim Verkauf.
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Top Bewertungen als Makler in Düren

Vanessa Schuster
vor einer Woche

Heinz Nicodem
vor 3 Wochen

Ali Terzijaj
vor 5 Monaten
Sehr freundlich und kompetent!Super!!
Engin Tuna
vor 6 Monaten

Samuel Cancedda
vor 6 Monaten

Ralf Richarz
vor einem Jahr
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P K
vor einem Jahr
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Ursula Moog
vor einem Jahr
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Ich möchte mich herzlich bei Herrn Gaspar für den äußerst angenehmen und informativen Besichtigungstermin bedanken, der kürzlich für uns organisiert wurde.Von Anfang an hat Herr Gaspar durch seine Professionalität und sein umfangreiches Wissen über die Immobilie und die Um…
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