Grenzbebauung in NRW: Garage, Carport und Gartenhaus an der Grundstücksgrenze
Wichtig vorab: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung durch Architekten oder Bauaufsicht. Verbindlich sind die Landesbauordnung, Ihr Bebauungsplan und die Auskunft Ihrer Bauaufsichtsbehörde.
Grundregel: Abstandsflächen von mindestens 3 Metern
Für kleine Nebengebäude macht das Gesetz eine Ausnahme. Sie dürfen ohne eigene Abstandsfläche gebaut werden, also auch direkt an der Grenze (§ 6 Abs. 8 BauO NRW).
Was darf an die Grenze? Die Liste aus § 6 Abs. 8 BauO NRW
- Garagen einschließlich Abstellräumen mit einer mittleren Wandhöhe bis 3 m. Carports gelten baurechtlich als Garagen.
- Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt, ebenfalls mit einer mittleren Wandhöhe bis 3 m. Das sind zum Beispiel Gartenhaus, Geräteschuppen oder Fahrradhaus.
- Wärmepumpen mit ihren Einhausungen.
- Freistehende Solaranlagen bis 3 m Höhe sowie Solaranlagen auf Garage oder Gartenhaus.
- Mauern und geschlossene Einfriedungen (Sichtschutzwand, Mauer) bis 2 m Höhe.
Die Gebäude müssen nicht direkt an die Grenze gebaut werden. Die Regel gilt auch, wenn Sie zum Beispiel 50 cm Abstand lassen.
Die Längen: 9 Meter je Grenze, seit 2024 18 Meter insgesamt
- Höchstens 9 m je Nachbargrenze.
- Höchstens 18 m an allen Nachbargrenzen zusammen.
Mitgezählt werden Garagen, Carports, Gartenhäuser, Solaranlagen und Wärmepumpen, nicht aber Mauern und Zäune. Bis Ende 2023 lag die Gesamtlänge bei 15 m. Seit dem 1. Januar 2024 sind es 18 m. Viele ältere Ratgeber im Netz nennen noch die 15 m.
Ein Beispiel: Eine Doppelgarage mit 6 m Länge an der linken Grenze und ein Gartenhaus mit 3 m an der hinteren Grenze ergeben 9 m insgesamt. Links wären noch 3 m frei, insgesamt noch 9 m.
Was bedeutet „mittlere Wandhöhe 3 Meter“?
Dachterrassen und Balkone auf der Garage sind seit 2024 möglich, ohne dass die Garage ihre Sonderstellung verliert. Die Terrasse oder der Balkon selbst muss dann aber mindestens 3 m Abstand zur Grenze halten.
Brauche ich eine Baugenehmigung?
- Garagen und überdachte Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis 3 m und bis 50 m² Brutto-Grundfläche, außer im Außenbereich
- Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, außer im Außenbereich
- Terrassenüberdachungen bis 30 m² und 4,50 m Tiefe
- Mauern und Einfriedungen bis 2 m Höhe, außer im Außenbereich
Achtung, zwei Stolperfallen:
- Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei. Auch ohne Genehmigung müssen Sie Abstandsflächen, Bebauungsplan und alle übrigen Vorschriften einhalten. Wer falsch baut, riskiert eine Beseitigungsanordnung.
- Gartenhaus an der Grenze: 30 m³, nicht 75 m³. Ein Gartenhaus mit 60 m³ ist zwar verfahrensfrei, darf aber nicht ohne Abstandsfläche an die Grenze. Dort sind nur 30 m³ erlaubt.
Muss der Nachbar zustimmen?
Anders ist es, wenn Sie mehr wollen, zum Beispiel eine 12 m lange Garage an einer Grenze. Dann bleibt der Weg über eine Abweichung bei der Bauaufsicht (§ 69 BauO NRW) oder über eine Abstandsflächenbaulast: Der Nachbar übernimmt die Abstandsfläche ganz oder teilweise auf sein Grundstück. Eine Baulast wird ins Baulastenverzeichnis der Gemeinde eingetragen und gilt auch für spätere Eigentümer. Sie kann den Wert des belasteten Grundstücks mindern. Überlegen Sie das als Nachbar also gut.
Was gilt, wenn der Nachbar an meine Grenze baut?
Bebauungsplan nicht vergessen
Häufige Fragen zur Grenzbebauung in NRW
Direkt an die Grenze, wenn die mittlere Wandhöhe höchstens 3 m beträgt und die Grenzbebauung 9 m je Grenze und 18 m insgesamt nicht überschreitet (§ 6 Abs. 8 BauO NRW).
Darf ein Carport in NRW an die Grenze?
Ja. Carports gelten als Garagen. Es gelten dieselben Maße: mittlere Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, 18 m insgesamt.
Darf ich ein Gartenhaus an die Grenze stellen?
Ja, wenn es keine Aufenthaltsräume hat, höchstens 30 m³ Brutto-Rauminhalt und eine mittlere Wandhöhe bis 3 m hat. Größere Gartenhäuser brauchen Abstand.
Brauche ich für die Grenzbebauung die Zustimmung des Nachbarn?
Nein, nicht wenn alle Maße eingehalten sind. Nur für Ausnahmen darüber hinaus, etwa über eine Baulast, ist der Nachbar gefragt.
Was hat sich 2024 bei der Grenzbebauung in NRW geändert?
Die Gesamtlänge an allen Grenzen stieg von 15 auf 18 m. Außerdem sind Dachterrassen und Balkone auf Garagen möglich, wenn sie 3 m Abstand zur Grenze halten, und Wärmepumpen sind ausdrücklich an der Grenze zulässig.
Gut zu wissen
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Quellen und Faktenstand
- Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018), §§ 6, 62, 69, Fassung gültig ab 01.09.2026 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.07.2026, GV. NRW. S. 537), recht.nrw.de
- Änderung § 6 Abs. 8 durch Gesetz vom 31.10.2023 (GV. NRW. S. 1172), in Kraft seit 01.01.2024
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