Überhängende Äste vom Nachbarn: Was dürfen Sie abschneiden?
Die kurze Antwort: Oft ja, aber nicht sofort und nicht in jedem Fall. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt Ihnen ein Recht auf Selbsthilfe, knüpft es aber an Bedingungen. In Nordrhein-Westfalen kommen das Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW) mit festen Grenzabständen und eine Pflicht zur Schlichtung vor einer Klage hinzu. Hier erfahren Sie, was gilt und wie Sie Schritt für Schritt vorgehen.
Wichtig vorab: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Streitfall hilft eine Anwältin oder ein Anwalt für Nachbarrecht.
Darf der Baum des Nachbarn über mein Grundstück wachsen?
Eine Beeinträchtigung liegt zum Beispiel vor, wenn
- Äste so tief hängen, dass Sie den Rasen nicht mähen oder den Weg nicht nutzen können,
- Zweige an Dach, Fassade, Dachrinne, Carport oder Auto scheuern,
- herabfallende Äste, Nadeln oder Früchte regelmäßig Arbeit oder Schäden verursachen,
- der Überhang ein Beet, eine Solaranlage oder den Garten deutlich verschattet.
Ein paar Zweige, die harmlos über den Zaun ragen und niemanden stören, reichen dagegen nicht. Dann dürfen Sie auch nicht schneiden (§ 910 Abs. 2 BGB).
Darf ich überhängende Äste selbst abschneiden?
- Die Äste beeinträchtigen Ihr Grundstück (siehe oben).
- Sie haben dem Nachbarn eine angemessene Frist gesetzt, den Überhang selbst zu entfernen. Gemeint ist der Besitzer des Nachbargrundstücks, bei einem vermieteten Haus also auch der Mieter, sinnvollerweise mit Kopie an den Eigentümer.
- Die Frist ist abgelaufen, ohne dass etwas passiert ist.
Erst danach dürfen Sie selbst zur Säge greifen. Die abgeschnittenen Zweige dürfen Sie behalten. Schneiden Sie ohne Frist einfach los, kann der Nachbar Schadensersatz verlangen, bei einem wertvollen Baum kann das teuer werden.
Was „angemessen“ ist, sagt das Gesetz nicht. In der Praxis sind zwei bis vier Wochen üblich. Fällt die Frist in die Schonzeit für Gehölze (1. März bis 30. September, siehe unten), sollten Sie die Frist so setzen, dass der Rückschnitt ab Oktober möglich ist.
Zwei Grenzen gelten immer:
- Sie schneiden nur bis zur Grundstücksgrenze, nicht darüber hinaus.
- Sie arbeiten von Ihrem Grundstück aus. Das Nachbargrundstück dürfen Sie ohne Erlaubnis nicht betreten.
Bis zu welcher Höhe darf ich überhängende Äste abschneiden?
Praktisch heißt das: Je höher die Äste, desto eher brauchen Sie eine Hebebühne oder einen Baumpfleger. Klettern Sie nicht selbst mit der Kettensäge in die Krone. Bei großen Bäumen ist ein Fachbetrieb die sichere Wahl, auch weil er den Schnitt so setzt, dass der Baum möglichst wenig Schaden nimmt.
Und wenn der Baum durch den Rückschnitt eingeht?
Die Grenze ziehen das Naturschutzrecht und eine mögliche Baumschutzsatzung der Gemeinde. Darum geht es im nächsten Abschnitt.
Wann Sie nicht schneiden dürfen: Schonzeit, Vogelnester, Baumschutzsatzung
- Schonzeit 1. März bis 30. September: In dieser Zeit sind starke Rückschnitte und das Beseitigen von Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen verboten (§ 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz). Erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte, mit denen nur der Zuwachs entfernt wird. Bäume in Gärten sind vom Verbot teilweise ausgenommen, Hecken und Sträucher nicht. Am sichersten schneiden Sie zwischen Oktober und Ende Februar.
- Vogelnester und Fledermäuse: Brütende Vögel und ihre Nester sind das ganze Jahr geschützt (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz). Sitzt ein Nest im Überhang, warten Sie, bis die Brut vorbei ist.
- Baumschutzsatzung: Viele Städte und Gemeinden schützen größere Bäume ab einem bestimmten Stammumfang. Dann kann auch ein Rückschnitt genehmigungspflichtig sein. Fragen Sie vorher bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nach, ob es eine Satzung gibt und ob der Baum darunter fällt.
Wer trägt die Kosten für den Rückschnitt?
Damit das im Streitfall klappt, sollten Sie gut dokumentieren:
- Fotos vom Überhang und von der Beeinträchtigung, mit Datum
- Ihr Schreiben mit Fristsetzung und einen Nachweis, dass es angekommen ist
- die Rechnung des Fachbetriebs
Darf ich die abgeschnittenen Äste zurückwerfen?
Und das Obst? Äpfel oder Kirschen, die am überhängenden Ast hängen, gehören dem Nachbarn. Pflücken dürfen Sie sie nicht. Was von selbst auf Ihr Grundstück fällt, gehört Ihnen (§ 911 BGB).
Was gilt für Wurzeln vom Nachbargrundstück?
Grenzabstände für Bäume und Hecken in NRW
- Stark wachsende Bäume, z. B. Rotbuche, Linde, Platane, Rosskastanie, Eiche, Pappel: 4,00 m
- Alle übrigen Bäume (außer Obstbäume): 2,00 m
- Stark wachsende Ziersträucher, z. B. Feldahorn, Flieder, Forsythie, Haselnuss: 1,00 m
- Alle übrigen Ziersträucher: 0,50 m
- Kernobst auf stark wachsender Unterlage, Süßkirsche, Walnuss, Esskastanie: 2,00 m
- Kernobst auf mittelstark wachsender Unterlage, Steinobst (außer Süßkirsche): 1,50 m
- Kernobst auf schwach wachsender Unterlage, Brombeeren: 1,00 m
- Übrige Beerensträucher: 0,50 m
- Hecken über 2 m Höhe: 1,00 m
- Hecken bis 2 m Höhe: 0,50 m
Gut zu wissen:
- Sträucher dürfen höchstens dreimal so hoch werden, wie sie von der Grenze entfernt stehen (§ 41 Abs. 2 NachbG NRW). Ein Flieder mit 1 m Abstand also höchstens 3 m.
- Doppelte Abstände (höchstens 6 m) gelten gegenüber landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen im Außenbereich (§ 43 NachbG NRW).
- Keine Abstände gelten unter anderem an der Grenze zu öffentlichen Straßen und Grünflächen und für Pflanzen hinter einer geschlossenen Mauer oder einem blickdichten Zaun, solange sie nicht darüber hinauswachsen (§ 45 NachbG NRW).
Die Sechs-Jahres-Frist: Wann der Baum bleiben darf
Wichtig: Diese Frist betrifft nur die Frage, ob der Baum weg muss. Ihr Recht, überhängende Äste nach § 910 BGB zurückzuschneiden, bleibt davon unberührt. Auch ein Baum, der bleiben darf, muss an der Grenze nicht in Ihren Garten hineinwachsen.
Streit mit dem Nachbarn: In NRW zuerst zum Schiedsamt
Oft geht es aber gar nicht so weit. Ein freundliches Gespräch am Zaun löst die meisten Fälle, bevor ein Brief nötig wird.
Schritt für Schritt: So gehen Sie vor
- Prüfen: Stört der Überhang wirklich? Fotos machen, mit Datum.
- Ansprechen: Den Nachbarn persönlich auf den Überhang hinweisen und um Rückschnitt bitten.
- Frist setzen: Klappt das nicht, schriftlich eine Frist setzen, am besten per Einwurf-Einschreiben.
- Naturschutz klären: Schonzeit beachten, nach Vogelnestern schauen, bei der Gemeinde nach einer Baumschutzsatzung fragen.
- Selbst schneiden oder schneiden lassen: Nach Fristablauf nur bis zur Grenze, von Ihrem Grundstück aus, bei großen Bäumen durch einen Fachbetrieb.
- Schnittgut entsorgen, nicht zurückwerfen. Rechnungen aufheben.
- Bei Streit: Schlichtung beim Schiedsamt, erst danach Klage.
Ein kurzes Schreiben kann so aussehen:
Sehr geehrte/r …,
die Äste Ihres [Baum/Hecke] an der Grenze zu unserem Grundstück [Adresse] ragen inzwischen etwa [x] Meter auf unser Grundstück und [Beeinträchtigung, z. B. scheuern an der Dachrinne]. Wir bitten Sie, den Überhang bis zum [Datum] bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Sollte das bis dahin nicht geschehen sein, werden wir den Überhang nach § 910 BGB selbst entfernen lassen. Für Rückfragen sind wir gerne da.
Mit freundlichen Grüßen
Häufige Fragen zu überhängenden Ästen
Ja, aber erst, wenn die Äste Ihr Grundstück beeinträchtigen, Sie dem Nachbarn eine angemessene Frist gesetzt haben und er nicht reagiert hat (§ 910 BGB). Eine Erlaubnis brauchen Sie dann nicht, eine Fristsetzung schon.
Bis zu welcher Höhe darf ich Äste abschneiden?
Es gibt keine gesetzliche Höhengrenze. Sie dürfen den gesamten störenden Überhang bis zur Grundstücksgrenze entfernen, auch in der Krone.
Darf ich die Äste zurück auf das Grundstück des Nachbarn werfen?
Nein. Sie dürfen das Schnittgut behalten, müssen es aber selbst entsorgen. Die Kosten können Sie unter Umständen zusammen mit den Schnittkosten vom Nachbarn verlangen.
Wann darf ich überhängende Äste schneiden?
Am sichersten von Oktober bis Ende Februar. Vom 1. März bis 30. September sind nur schonende Pflegeschnitte erlaubt, und brütende Vögel dürfen nie gestört werden.
Wie groß muss der Abstand eines Baumes zur Grenze in NRW sein?
Je nach Baumart 1,00 bis 4,00 m, bei stark wachsenden Bäumen wie Eiche oder Linde 4,00 m, bei den meisten übrigen Bäumen 2,00 m (§ 41 NachbG NRW). Wer sich nicht innerhalb von sechs Jahren nach dem Pflanzen wehrt, muss den Baum in der Regel dulden.
Muss ich das Laub vom Nachbarbaum hinnehmen?
Laub, das auf natürliche Weise herüberweht, müssen Sie meist hinnehmen. Steht der Baum zu nah an der Grenze und verursacht er überdurchschnittlich viel Arbeit, kann ein Ausgleich in Geld in Frage kommen. Das hängt sehr vom Einzelfall ab. Mehr dazu im Beitrag Laub vom Nachbarn.
Gut zu wissen für Grundstückseigentümer
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Quellen und Faktenstand
- Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 910, 911, gesetze-im-internet.de
- Nachbarrechtsgesetz NRW (NachbG NRW), §§ 41–47, recht.nrw.de (letzte Änderung 17.12.2021, betrifft nur § 2; Pflanzabstände unverändert)
- Bundesnaturschutzgesetz, §§ 39 Abs. 5, 44, gesetze-im-internet.de
- Justizgesetz NRW, § 53 (obligatorische Streitschlichtung)
- BGH, Urteil vom 11.06.2021, V ZR 234/19 (Rückschnitt auch bei Gefahr für den Baum)
- BGH, Urteil vom 28.11.2003, V ZR 99/03 (Kosten der Wurzelbeseitigung)
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